GwG · Rechtsanwälte · Stufe 1 von 5
GwG für Rechtsanwälte: Einführung
Einführung: Geldwäscheprävention im anwaltlichen Mandat
Du lernst, die tatsächliche anwaltliche Tätigkeit zuerst zu bestimmen und ihre Zuordnung zum Katalog des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG am Originaltext zu prüfen. Anschließend ordnest du Mandant, Vertreter und weitere Beteiligte.
🇩🇪 Schulungsangebot für Deutschland
- Geplante Schulungszeit
- 3 Zeitstunden
- Zusatzprüfung
- Freiwillig · geplant +30 Minuten
- Nach Teilnahme
- Teilnahmezertifikat & Teilnahmebadge
Unverbindliche Anfrage an Timo Winkelbach. Die Zusatzprüfung wählst du nur auf Wunsch hinzu.
Passt diese Stufe zu dir?
Für wen ist die Schulung gedacht?
Für Rechtsanwälte, Berufseinsteiger und Kanzleimitarbeiter, die Mandate aufnehmen oder Unterlagen für die Prüfung vorbereiten.
Was solltest du mitbringen?
Keine GwG-Vorkenntnisse erforderlich; grundlegende Abläufe der Mandatsaufnahme sollten dir vertraut sein.
Dein konkreter Mehrwert
Du erhältst eine verständliche Reihenfolge für die Mandatsaufnahme. Dadurch kannst du fehlende Angaben gezielt ansprechen und erkennst, wann eine fachliche Entscheidung des verantwortlichen Rechtsanwalts erforderlich ist.
Vom Auftrag zur ersten geldwäscherechtlichen Einordnung
Das bearbeitest du in dieser Schulung.
Tätigkeit und Verpflichteteneigenschaft
Du vergleichst kurze Auftragsbeschreibungen aus Prozessvertretung, Gesellschaftsberatung und Unternehmenskauf. Anhand des gesetzlichen Tätigkeitskatalogs hältst du fest, welche tatsächlichen Informationen für die Zuordnung fehlen und weshalb die Berufsbezeichnung allein die konkrete Prüfung nicht ersetzt.
Mandant und Beteiligte
Du arbeitest mit einer fiktiven Mandatsvereinbarung, einer Vollmacht und einem Registerauszug. Dabei trennst du Auftraggeber, auftretende Person und wirtschaftlich Berechtigten und ordnest die ersten Fragen zur Erhebung und Überprüfung von Angaben.
Vertraulichkeit und geordnete Weitergabe
Du unterscheidest die Prüfung der Verpflichteteneigenschaft von Fragen anwaltlicher Verschwiegenheit und einer möglichen Meldepflicht. Ein einfaches Kanzleibeispiel zeigt, welche Punkte intern geklärt und wie Angaben sowie offene Fragen nachvollziehbar festgehalten werden.
Deine Lernziele
- Den konkreten Auftrag am Tätigkeitskatalog des GwG einordnen.
- Mandant, Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten im Beispiel unterscheiden.
- Erhobene Angaben von überprüften Angaben in der Akte trennen.
- Verschwiegenheit und Meldefragen als eigenständige Prüfungspunkte erkennen.
Vom Wissen zur begründeten Falllösung.
Fiktiver Übungsfall · Rechtsanwälte
Unternehmenskauf mit fremdem Rechnungsempfänger
Ein Geschäftsführer beauftragt die Begleitung eines Unternehmenskaufs. Die Rechnung soll an eine andere Gesellschaft gehen. Untersuche die beauftragte Tätigkeit und ordne Auftraggeber, auftretende Person und vorgesehenen Zahler, ohne aus der Abweichung bereits einen Verdacht abzuleiten.
Im Mittelpunkt: Tätigkeitsbezogene Einordnung und erste Beteiligtenklärung bei der Mandatsaufnahme.
Deine Übung
Du ergänzt ein Aufnahmeblatt, markierst fehlende Unterlagen und formulierst sachliche Rückfragen an den fiktiven Mandanten sowie einen internen Klärungspunkt.
Dein Arbeitsergebnis und Teilnahmenachweis
Ein geordnetes Mandatsaufnahmeblatt mit Tätigkeitszuordnung, Beteiligtenübersicht und offenem Informationsbedarf. Nach absolvierter Schulung erhältst du ein als Teilnahme gekennzeichnetes Zertifikat und den Teilnahmebadge deiner Branche und Stufe.
Der Bezug zu deinem Arbeitsalltag
Die erarbeitete Reihenfolge unterstützt die Vorbereitung neuer Mandate und verständliche Rückfragen innerhalb der Kanzlei. Du erkennst außerdem, welche Angaben ein bloßer Aktenvermerk noch nicht belegt.
Geplant: 3 Zeitstunden Schulung. Mit Raum für die Anwendung.
Die geplante reine Schulungszeit beträgt 180 Minuten. Sie umfasst Wissensvermittlung, Anwendung am Übungsfall und gemeinsame Auswertung. Pausen kommen hinzu. Die Angaben sind Planungswerte; den konkreten Ablauf stimmen wir vor der Schulung ab.
- Wissen & Einordnung
- 75 Minuten
- Übung & Anwendung
- 90 Minuten
- Auswertung & Transfer
- 15 Minuten
Wenn du die freiwillige Zusatzprüfung wählst, kommen 30 Minuten hinzu. Die geplante Gesamtzeit mit Prüfung beträgt dann 3,5 Zeitstunden, zuzüglich Pausen.
Du entscheidest, ob du zusätzlich eine Prüfung ablegst.
Die Schulung ist auch ohne zusätzliche Abschlussprüfung möglich. Nach absolvierter Schulung erhältst du ein Teilnahmezertifikat und einen Teilnahmebadge. Ein Nachweis über eine bestandene Prüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an der freiwilligen Zusatzprüfung voraus.
Prüfungsformat
Optionale Prüfung: Wissensfragen und eigenständiger kurzer Mandatsfall
Deine Prüfungsaufgabe
Du bearbeitest eine neue Auftragsbeschreibung und begründest die Tätigkeitszuordnung, erforderliche Angaben und den nächsten internen Schritt.
Darauf kommt es bei der Bewertung an
- Tätigkeitskatalog fallbezogen geprüft
- Beteiligtenrollen nachvollziehbar getrennt
- Informationslücken und Zuständigkeit benannt
Dokumentation der Prüfungsleistung
Nach bestandener optionaler Prüfung erhältst du einen gesondert als Prüfungsnachweis gekennzeichneten Erfolgsnachweis für diese Stufe.
Schulung mit Zusatzprüfung anfragenTeilnahme und Prüfungsleistung bleiben erkennbar.
Der persönliche Nachweis benennt ausdrücklich, ob die Teilnahme oder eine bestandene freiwillige Zusatzprüfung bestätigt wird. Die Badge-Grafik zeigt die Branche und Lernstufe; sie ist für sich allein kein Leistungsnachweis.
Informationen zur Zertifikat- und Badge-Prüfung →Rechtsgrundlagen und Fachquellen zu dieser Stufe
Die Schulung arbeitet mit den folgenden Quellen. Sie helfen dabei, die Entscheidungen im Übungsfall anhand der jeweils einschlägigen Regelung zu begründen.
- GwG – Verpflichtete: Rechtsanwälte – § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG
- GwG – Interne Sicherungsmaßnahmen – § 6 Abs. 1 und 2, insbesondere Abs. 2 Nr. 1 und 6 GwG
- GwG – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht – § 8 Abs. 1 bis 4 GwG
- GwG – Allgemeine Sorgfaltspflichten – § 10 Abs. 1 bis 3a und 9 GwG; laufende Überwachung: Abs. 1 Nr. 5
- GwG – Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung – § 11 Abs. 1, 3 bis 6 GwG
- GwG – Meldepflicht von Verpflichteten – § 43 Abs. 1 und 2 GwG
- BRAK – Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG, 8. Auflage, Stand Juni 2024 – Abschnitt II (Anwendbarkeit), III (Sorgfaltspflichten), IV.2 (interne Sicherungsmaßnahmen) und V (Meldepflichten); zur Genehmigung durch die örtliche Rechtsanwaltskammer S. 1
Interesse an GwG für Rechtsanwälte: Einführung?
Dein Ansprechpartner für die Schulungsanfrage ist Timo Winkelbach. Du erreichst ihn per E-Mail an info@eu-aml.com oder über das vorausgefüllte Anfrageformular.
Schulungsanfrage vorbereitenReihe, Branche und Stufe werden übernommen. Die Anfrage ist unverbindlich.