GwG · Versicherungen · Stufe 1 von 5
GwG für Versicherungen: Einführung
Einführung: Geldwäscheprävention bei Lebens- und Kapitalisierungsprodukten
Du lernst den einschlägigen Produkt- und Tätigkeitsrahmen kennen und ordnest Versicherungsnehmer, versicherte Person, Bezugsberechtigten und Beitragszahler. Die Schulungsfälle betreffen Lebensversicherungen und Kapitalisierungsprodukte; die gesetzliche Reichweite wird am konkreten Beispiel geprüft.
🇩🇪 Schulungsangebot für Deutschland
- Geplante Schulungszeit
- 3 Zeitstunden
- Zusatzprüfung
- Freiwillig · geplant +30 Minuten
- Nach Teilnahme
- Teilnahmezertifikat & Teilnahmebadge
Unverbindliche Anfrage an Timo Winkelbach. Die Zusatzprüfung wählst du nur auf Wunsch hinzu.
Passt diese Stufe zu dir?
Für wen ist die Schulung gedacht?
Für Mitarbeiter in Antragserfassung, Vertragsservice und Vermittlerbetreuung sowie Einsteiger in die Geldwäscheprävention einschlägiger Versicherungsprodukte.
Was solltest du mitbringen?
Keine vertieften GwG-Kenntnisse erforderlich; grundlegende Vertragsabläufe im Versicherungsgeschäft sind hilfreich.
Dein konkreter Mehrwert
Du erhältst eine klare Struktur für die Aufnahme und Weitergabe von Vertragsangaben. So kannst du unterschiedliche Rollen auseinanderhalten und erkennst, welche Informationen für die weitere Prüfung im Versicherungsunternehmen fehlen.
Produkt, Vertragsrollen und erste Unterlagen verstehen
Das bearbeitest du in dieser Schulung.
Den passenden Produktkontext bestimmen
Du vergleichst fiktive Produktbeschreibungen und arbeitest mit dem Tätigkeitsrahmen des § 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG. Dabei wird erklärt, weshalb eine Schulung für das einschlägige Lebens- und Kapitalisierungsgeschäft nicht pauschal jede Police gleich behandelt.
Rollen im Versicherungsvertrag trennen
An einem Antrag stellst du Versicherungsnehmer, versicherte Person, Bezugsberechtigten und Zahler übersichtlich dar. Die besonderen Fragen zum Bezugsberechtigten werden mit dem VAG verbunden; gleiche Namen oder familiäre Beziehungen ersetzen dabei keine eindeutige Rollenklärung.
Angaben erheben und weiterbearbeiten
Du ordnest Antragsangaben und vorgelegte Unterlagen den jeweiligen Personen zu. Fehlende Informationen werden als konkrete Rückfragen formuliert und dokumentiert; die Übung zeigt außerdem, wie Vertrieb, Vertragsservice und zuständige Prüfstelle ihre Informationen nachvollziehbar zusammenführen können.
Deine Lernziele
- Den Schulungsfall dem einschlägigen Produktkontext zuordnen.
- Vertragsrollen und abweichende Zahlungsbeteiligte verständlich darstellen.
- Angaben und Nachweise je beteiligter Person auseinanderhalten.
- Fehlende Informationen für die weitere Vertragsprüfung benennen.
Vom Wissen zur begründeten Falllösung.
Fiktiver Übungsfall · Versicherungen
Lebensversicherung mit mehreren Beteiligten
Ein Kunde beantragt eine Lebensversicherung auf eine andere Person, benennt einen weiteren Bezugsberechtigten und kündigt eine Beitragszahlung durch eine Gesellschaft an. Ordne Produkt und Rollen, dokumentiere die vorliegenden Angaben und benenne die Beziehungen, die noch nachvollzogen werden müssen.
Im Mittelpunkt: Produktbezogene Einordnung und klare Rollenübersicht bei der Vertragsaufnahme.
Deine Übung
Du ergänzt die Beteiligtenübersicht eines fiktiven Lebensversicherungsantrags und formulierst Rückfragen zu abweichendem Beitragszahler und Bezugsberechtigtem. Dabei kennzeichnest du, welche Beziehung lediglich behauptet wird.
Dein Arbeitsergebnis und Teilnahmenachweis
Ein geordnetes Aufnahmeblatt mit Produktkontext, Vertragsrollen, vorhandenen Nachweisen und konkretem Informationsbedarf. Nach absolvierter Schulung erhältst du ein als Teilnahme gekennzeichnetes Zertifikat und den Teilnahmebadge deiner Branche und Stufe.
Der Bezug zu deinem Arbeitsalltag
Du trainierst die verständliche Aufbereitung von Antragsangaben für nachfolgende Bearbeiter. Die Rollenübersicht hilft insbesondere dann, wenn Zahler, Versicherungsnehmer und Leistungsempfänger nicht dieselbe Person sind.
Geplant: 3 Zeitstunden Schulung. Mit Raum für die Anwendung.
Die geplante reine Schulungszeit beträgt 180 Minuten. Sie umfasst Wissensvermittlung, Anwendung am Übungsfall und gemeinsame Auswertung. Pausen kommen hinzu. Die Angaben sind Planungswerte; den konkreten Ablauf stimmen wir vor der Schulung ab.
- Wissen & Einordnung
- 75 Minuten
- Übung & Anwendung
- 90 Minuten
- Auswertung & Transfer
- 15 Minuten
Wenn du die freiwillige Zusatzprüfung wählst, kommen 30 Minuten hinzu. Die geplante Gesamtzeit mit Prüfung beträgt dann 3,5 Zeitstunden, zuzüglich Pausen.
Du entscheidest, ob du zusätzlich eine Prüfung ablegst.
Die Schulung ist auch ohne zusätzliche Abschlussprüfung möglich. Nach absolvierter Schulung erhältst du ein Teilnahmezertifikat und einen Teilnahmebadge. Ein Nachweis über eine bestandene Prüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an der freiwilligen Zusatzprüfung voraus.
Prüfungsformat
Optionale Prüfung: Wissensfragen und neuer Versicherungsantrag
Deine Prüfungsaufgabe
Du bearbeitest einen eigenständigen Antrag, ordnest den Produktkontext und formulierst die notwendigen Fragen zu den beteiligten Personen.
Darauf kommt es bei der Bewertung an
- Produktkontext nachvollziehbar eingeordnet
- Vertragsrollen eindeutig voneinander getrennt
- Angaben und Informationsbedarf geordnet dargestellt
Dokumentation der Prüfungsleistung
Nach bestandener optionaler Prüfung erhältst du einen gesondert als Prüfungsnachweis gekennzeichneten Erfolgsnachweis für diese Stufe.
Schulung mit Zusatzprüfung anfragenTeilnahme und Prüfungsleistung bleiben erkennbar.
Der persönliche Nachweis benennt ausdrücklich, ob die Teilnahme oder eine bestandene freiwillige Zusatzprüfung bestätigt wird. Die Badge-Grafik zeigt die Branche und Lernstufe; sie ist für sich allein kein Leistungsnachweis.
Informationen zur Zertifikat- und Badge-Prüfung →Rechtsgrundlagen und Fachquellen zu dieser Stufe
Die Schulung arbeitet mit den folgenden Quellen. Sie helfen dabei, die Entscheidungen im Übungsfall anhand der jeweils einschlägigen Regelung zu begründen.
- GwG – Verpflichtete: Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler – § 2 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GwG
- GwG – Interne Sicherungsmaßnahmen – § 6 Abs. 1 und 2, insbesondere Abs. 2 Nr. 1 und 6 GwG
- GwG – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht – § 8 Abs. 1 bis 4 GwG
- GwG – Allgemeine Sorgfaltspflichten – § 10 Abs. 1 bis 3a und 9 GwG; laufende Überwachung: Abs. 1 Nr. 5
- GwG – Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung – § 11 Abs. 1, 3 bis 6 GwG
- VAG – Verpflichtete Unternehmen – § 52 VAG
- VAG – Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf den Bezugsberechtigten – § 54 Abs. 1 bis 3 VAG
Interesse an GwG für Versicherungen: Einführung?
Dein Ansprechpartner für die Schulungsanfrage ist Timo Winkelbach. Du erreichst ihn per E-Mail an info@eu-aml.com oder über das vorausgefüllte Anfrageformular.
Schulungsanfrage vorbereitenReihe, Branche und Stufe werden übernommen. Die Anfrage ist unverbindlich.