GwG · Banken · Stufe 3 von 5
GwG für Banken: Profi
Profi: Erhöhte Risiken und Meldefragen im Bankfall beurteilen
Du bearbeitest einen Bankfall mit mehreren unterschiedlichen Hinweisen und verbindest Risikoüberprüfung, vertiefte Sachverhaltsklärung und Meldeprüfung. Dabei unterscheidest du einzelne Recherchetreffer, bestätigte Angaben und rechtliche Voraussetzungen für das weitere Vorgehen.
🇩🇪 Schulungsangebot für Deutschland
- Geplante Schulungszeit
- 4 Zeitstunden
- Zusatzprüfung
- Freiwillig · geplant +45 Minuten
- Nach Teilnahme
- Teilnahmezertifikat & Teilnahmebadge
Unverbindliche Anfrage an Timo Winkelbach. Die Zusatzprüfung wählst du nur auf Wunsch hinzu.
Passt diese Stufe zu dir?
Für wen ist die Schulung gedacht?
Für erfahrene Prüfer, Compliance-Mitarbeiter und Geldwäschebeauftragte mit Verantwortung für anspruchsvollere Kundenfälle.
Was solltest du mitbringen?
Sichere Kenntnisse der Transaktionsprüfung und Risikobewertung; Fortgeschrittenenstufe oder vergleichbare Praxiserfahrung.
Dein konkreter Mehrwert
Du kannst belastbare Entscheidungsgrundlagen für Geldwäschebeauftragte und zuständige Führungsebenen vorbereiten. Der Vermerk macht sichtbar, welche Maßnahme durch welche Information begründet wird und weshalb ein einzelner Treffer noch keine vollständige Fallbewertung ersetzt.
Hinweise gewichten und fachliche Entscheidungen vorbereiten
Das bearbeitest du in dieser Schulung.
Unterschiedliche Hinweise getrennt bewerten
Du bearbeitest einen möglichen PEP-Namensgleichlauf, eine unklare Unternehmensverbindung und ungewöhnliche Zahlungen. Zuerst prüfst du die Identitätszuordnung und Tatsachenbasis jedes Hinweises; anschließend untersuchst du ihre Bedeutung im Gesamtbild der Kundenbeziehung.
Vertiefte Maßnahmen begründen
Du ordnest konkrete Fallmerkmale ausgewählten Tatbeständen des § 15 GwG zu und entwickelst geeignete weitere Untersuchungen. Mittelherkunft, benötigte Zustimmung und Intensität der Überwachung werden als gesonderte Fragen behandelt und mit den jeweiligen Voraussetzungen verknüpft.
Meldeprüfung und Kommunikation vorbereiten
Du prüfst die Voraussetzungen einer möglichen Meldung und dokumentierst Gegenargumente sowie Informationslücken. Eine Entscheidungsvorlage verbindet Ergebnis, Zuständigkeit und nächste Schritte; geplante Kundenkontakte werden zusätzlich am einschlägigen Verbot der Informationsweitergabe untersucht.
Deine Lernziele
- Recherchetreffer vor ihrer Verwendung einer Person richtig zuordnen.
- Verstärkte Maßnahmen aus konkreten Risikotatbeständen ableiten.
- Risikoüberprüfung und Meldeprüfung nachvollziehbar auseinanderhalten.
- Entscheidungsvorlagen einschließlich Kommunikationsfragen erstellen.
Vom Wissen zur begründeten Falllösung.
Fiktiver Übungsfall · Banken
Firmenkunde mit mehreren ungeklärten Hinweisen
Ein Firmenkunde zeigt ungewöhnliche Zahlungsbewegungen, eine schwer nachvollziehbare Beteiligungsverbindung und einen möglichen Namensgleichlauf in einer PEP-Recherche. Untersuche die Hinweise einzeln, kläre ihre Verbindungen und begründe, welche Maßnahmen und Meldefragen auf der aktuellen Informationsbasis zu bearbeiten sind.
Im Mittelpunkt: Gewichtete Gesamtbewertung ohne Vermischung von Treffern, Risiken und Meldevoraussetzungen.
Deine Übung
Du priorisierst mehrere Hinweise zur gleichen Kundenbeziehung und entwickelst einen abgestimmten Prüfplan. Eine ergänzende Information führt anschließend zur gezielten Überarbeitung deiner ersten Einschätzung.
Dein Arbeitsergebnis und Teilnahmenachweis
Eine fallbezogene Entscheidungsvorlage mit gewichtetem Hinweisbestand, Quellenbelegen, Maßnahmen und gesonderter Meldeprüfung. Nach absolvierter Schulung erhältst du ein als Teilnahme gekennzeichnetes Zertifikat und den Teilnahmebadge deiner Branche und Stufe.
Der Bezug zu deinem Arbeitsalltag
Du übst die fachliche Abstimmung komplexerer Vorgänge zwischen Prüfung, Kundenbetreuung und verantwortlicher Stelle. Die Dokumentation zeigt, welche Fakten die Entscheidung tragen und wie Änderungen später nachvollzogen werden können.
Geplant: 4 Zeitstunden Schulung. Mit Raum für die Anwendung.
Die geplante reine Schulungszeit beträgt 240 Minuten. Sie umfasst Wissensvermittlung, Anwendung am Übungsfall und gemeinsame Auswertung. Pausen kommen hinzu. Die Angaben sind Planungswerte; den konkreten Ablauf stimmen wir vor der Schulung ab.
- Wissen & Einordnung
- 90 Minuten
- Übung & Anwendung
- 135 Minuten
- Auswertung & Transfer
- 15 Minuten
Wenn du die freiwillige Zusatzprüfung wählst, kommen 45 Minuten hinzu. Die geplante Gesamtzeit mit Prüfung beträgt dann 4,75 Zeitstunden, zuzüglich Pausen.
Du entscheidest, ob du zusätzlich eine Prüfung ablegst.
Die Schulung ist auch ohne zusätzliche Abschlussprüfung möglich. Nach absolvierter Schulung erhältst du ein Teilnahmezertifikat und einen Teilnahmebadge. Ein Nachweis über eine bestandene Prüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an der freiwilligen Zusatzprüfung voraus.
Prüfungsformat
Optionale Prüfung: Begründete Entscheidungsvorlage
Deine Prüfungsaufgabe
Du bearbeitest einen neuen Mehrfachhinweis und erläuterst Maßnahmen, Zuständigkeiten sowie eine gesondert geprüfte Kommunikationsfrage.
Darauf kommt es bei der Bewertung an
- Hinweise belastbar zugeordnet und gewichtet
- Maßnahmen und Meldeprüfung quellenbezogen getrennt
- Entscheidung und Kommunikation nachvollziehbar begründet
Dokumentation der Prüfungsleistung
Nach bestandener optionaler Prüfung erhältst du einen gesondert als Prüfungsnachweis gekennzeichneten Erfolgsnachweis für diese Stufe.
Schulung mit Zusatzprüfung anfragenTeilnahme und Prüfungsleistung bleiben erkennbar.
Der persönliche Nachweis benennt ausdrücklich, ob die Teilnahme oder eine bestandene freiwillige Zusatzprüfung bestätigt wird. Die Badge-Grafik zeigt die Branche und Lernstufe; sie ist für sich allein kein Leistungsnachweis.
Informationen zur Zertifikat- und Badge-Prüfung →Rechtsgrundlagen und Fachquellen zu dieser Stufe
Die Schulung arbeitet mit den folgenden Quellen. Sie helfen dabei, die Entscheidungen im Übungsfall anhand der jeweils einschlägigen Regelung zu begründen.
- GwG – Verpflichtete: Kreditinstitute – § 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG
- GwG – Wirtschaftlich Berechtigter – § 3 Abs. 1 bis 4 GwG
- GwG – Interne Sicherungsmaßnahmen – § 6 Abs. 1 und 2, insbesondere Abs. 2 Nr. 1 und 6 GwG
- GwG – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht – § 8 Abs. 1 bis 4 GwG
- GwG – Allgemeine Sorgfaltspflichten – § 10 Abs. 1 bis 3a und 9 GwG; laufende Überwachung: Abs. 1 Nr. 5
- GwG – Verstärkte Sorgfaltspflichten – § 15 Abs. 1 bis 6 GwG
- GwG – Meldepflicht von Verpflichteten – § 43 Abs. 1 und 2 GwG
- GwG – Verbot der Informationsweitergabe – § 47 Abs. 1, 2, 4 und 5 GwG
- KWG – Interne Sicherungsmaßnahmen bei Instituten – § 25h Abs. 1 bis 3 KWG, insbesondere Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2
Interesse an GwG für Banken: Profi?
Dein Ansprechpartner für die Schulungsanfrage ist Timo Winkelbach. Du erreichst ihn per E-Mail an info@eu-aml.com oder über das vorausgefüllte Anfrageformular.
Schulungsanfrage vorbereitenReihe, Branche und Stufe werden übernommen. Die Anfrage ist unverbindlich.