GwG · Steuerberater · Stufe 5 von 5
GwG für Steuerberater: Komplexe Fallprüfung
Komplexe Fallprüfung: Mehrdeutige Buchungs- und Beratungssachverhalte
Du würdigst einen anspruchsvollen Mandantenfall mit mehreren möglichen Erklärungen für wiederkehrende Unstimmigkeiten. Du prüfst die Aussagekraft von Buchungsunterlagen, den Beratungszusammenhang und einschlägige Quellen, ohne einen steuerlichen Fehler vorschnell mit einem geldwäscherechtlichen Ergebnis gleichzusetzen.
🇩🇪 Schulungsangebot für Deutschland
- Geplante Schulungszeit
- 5 Zeitstunden
- Zusatzprüfung
- Freiwillig · geplant +60 Minuten
- Nach Teilnahme
- Teilnahmezertifikat & Teilnahmebadge
Unverbindliche Anfrage an Timo Winkelbach. Die Zusatzprüfung wählst du nur auf Wunsch hinzu.
Passt diese Stufe zu dir?
Für wen ist die Schulung gedacht?
Für erfahrene Steuerberater, Geldwäschebeauftragte und fachliche Verantwortliche für schwierige Mandantensachverhalte.
Was solltest du mitbringen?
Vertiefte Kenntnisse und Erfahrung mit vollständigen Mandantenakten; Praxisstufe oder vergleichbarer Kenntnisstand.
Dein konkreter Mehrwert
Du entwickelst eine differenzierte Begründung, die auch kritischen Rückfragen standhält. Dabei wird erkennbar, welche Tatsachen die Position tragen, welche Gegenargumente bestehen und welche zusätzlichen Informationen eine Neubewertung erforderlich machen könnten.
Fehlerbilder, Erklärungen und rechtliche Grenzen abwägen
Das bearbeitest du in dieser Schulung.
Konkurrierende Erklärungen entwickeln
Du untersuchst ein wiederkehrendes Buchungsmuster und formulierst zunächst mehrere plausible Erklärungen. Anschließend ordnest du jeder Erklärung die stützenden und entgegenstehenden Unterlagen zu und bestimmst, welche offene Tatsache für die weitere Bewertung ausschlaggebend wäre.
Beratungskontext und Quellen prüfen
Du trennst Erkenntnisse aus verschiedenen Mandatsteilen und untersuchst ihre Bedeutung für die einschlägigen Meldefragen. Originalnormen, Kammerhinweise und verfügbare Rechtsprechung werden auf ihren konkreten Bezug zum Sachverhalt und auf die Grenzen einer Übertragung geprüft.
Eine begrenzte Schlussfolgerung begründen
Du erstellst eine fachliche Stellungnahme mit Gegenposition und überprüfbaren Belegen. Die Auswertung konzentriert sich darauf, ob die Schlussfolgerung aus den vorhandenen Tatsachen folgt, Unsicherheit offenlegt und den weiteren Klärungsbedarf für die Kanzlei präzise beschreibt.
Deine Lernziele
- Wiederkehrende Buchungsfehler und alternative Erklärungen systematisch vergleichen.
- Tatsachen aus unterschiedlichen Mandatsteilen getrennt würdigen.
- Quellen und Rechtsprechung auf konkrete Übertragbarkeit untersuchen.
- Eine differenzierte Schlussfolgerung mit Gegenargumenten formulieren.
Vom Wissen zur begründeten Falllösung.
Fiktiver Übungsfall · Steuerberater
Unsaubere Buchhaltung oder erklärungsbedürftiges Muster
Mehrere Gesellschaften buchen ähnliche Beratungsleistungen, während Leistungsnachweise und Zahlungszuordnungen lückenhaft bleiben. Der Mandant verweist auf organisatorische Fehler. Prüfe diese Erklärung und Gegenargumente, berücksichtige den jeweiligen Beratungskontext und untersuche einschlägige Rechtsprechung, soweit sie für den Fall verfügbar ist.
Im Mittelpunkt: Mehrdeutige Buchungsinformationen, Mandatskontext und rechtliche Bewertung differenziert verbinden.
Deine Übung
Du verfasst eine Stellungnahme zu einem mehrdeutigen Mandantenfall und reagierst anschließend auf eine begründete Gegenposition sowie einen zusätzlich vorgelegten Beleg.
Dein Arbeitsergebnis und Teilnahmenachweis
Eine quellenbezogene Würdigung mit Belegvergleich, alternativen Erklärungen und klar benannten Grenzen der Bewertung. Nach absolvierter Schulung erhältst du ein als Teilnahme gekennzeichnetes Zertifikat und den Teilnahmebadge deiner Branche und Stufe.
Der Bezug zu deinem Arbeitsalltag
Du übst die fachliche Vorbereitung besonders sensibler Mandantenentscheidungen. Die Methode unterstützt eine sachliche interne Diskussion, bei der weder Entlastungsargumente noch ungeklärte Hinweise hinter einer pauschalen Bewertung verschwinden.
Geplant: 5 Zeitstunden Schulung. Mit Raum für die Anwendung.
Die geplante reine Schulungszeit beträgt 300 Minuten. Sie umfasst Wissensvermittlung, Anwendung am Übungsfall und gemeinsame Auswertung. Pausen kommen hinzu. Die Angaben sind Planungswerte; den konkreten Ablauf stimmen wir vor der Schulung ab.
- Wissen & Einordnung
- 60 Minuten
- Übung & Anwendung
- 210 Minuten
- Auswertung & Transfer
- 30 Minuten
Wenn du die freiwillige Zusatzprüfung wählst, kommen 60 Minuten hinzu. Die geplante Gesamtzeit mit Prüfung beträgt dann 6 Zeitstunden, zuzüglich Pausen.
Du entscheidest, ob du zusätzlich eine Prüfung ablegst.
Die Schulung ist auch ohne zusätzliche Abschlussprüfung möglich. Nach absolvierter Schulung erhältst du ein Teilnahmezertifikat und einen Teilnahmebadge. Ein Nachweis über eine bestandene Prüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an der freiwilligen Zusatzprüfung voraus.
Prüfungsformat
Optionale Prüfung: Schriftliche Fallwürdigung mit Belegen und Gegenposition
Deine Prüfungsaufgabe
Du entwickelst eine begründete vorläufige Bewertung eines neuen Sachverhalts und benennst die Tatsachen oder Quellen, die das Ergebnis verändern würden.
Darauf kommt es bei der Bewertung an
- Alternativerklärungen anhand der Belege gewichtet
- Mandatskontext und Quellen präzise berücksichtigt
- Grenzen und Klärungsbedarf transparent dargestellt
Dokumentation der Prüfungsleistung
Nach bestandener optionaler Prüfung erhältst du einen gesondert als Prüfungsnachweis gekennzeichneten Erfolgsnachweis für diese Stufe.
Schulung mit Zusatzprüfung anfragenTeilnahme und Prüfungsleistung bleiben erkennbar.
Der persönliche Nachweis benennt ausdrücklich, ob die Teilnahme oder eine bestandene freiwillige Zusatzprüfung bestätigt wird. Die Badge-Grafik zeigt die Branche und Lernstufe; sie ist für sich allein kein Leistungsnachweis.
Informationen zur Zertifikat- und Badge-Prüfung →Rechtsgrundlagen und Fachquellen zu dieser Stufe
Die Schulung arbeitet mit den folgenden Quellen. Sie helfen dabei, die Entscheidungen im Übungsfall anhand der jeweils einschlägigen Regelung zu begründen.
- GwG – Verpflichtete: Steuerberater – § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG
- GwG – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht – § 8 Abs. 1 bis 4 GwG
- GwG – Allgemeine Sorgfaltspflichten – § 10 Abs. 1 bis 3a und 9 GwG; laufende Überwachung: Abs. 1 Nr. 5
- GwG – Verstärkte Sorgfaltspflichten – § 15 Abs. 1 bis 6 GwG
- GwG – Meldepflicht von Verpflichteten – § 43 Abs. 1 und 2 GwG
- GwG – Verbot der Informationsweitergabe – § 47 Abs. 1, 2, 4 und 5 GwG
- BStBK – Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG, Stand 1. Januar 2026 – Rn. 1, 26–61, 74–156, 157–197 und 205–222; Beschluss vom 27. Januar 2026; zur Genehmigung durch die örtliche Steuerberaterkammer S. 1
Interesse an GwG für Steuerberater: Komplexe Fallprüfung?
Dein Ansprechpartner für die Schulungsanfrage ist Timo Winkelbach. Du erreichst ihn per E-Mail an info@eu-aml.com oder über das vorausgefüllte Anfrageformular.
Schulungsanfrage vorbereitenReihe, Branche und Stufe werden übernommen. Die Anfrage ist unverbindlich.